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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Keine Löschungs-Pflicht für wahren Bericht in Online-Archiv über zurückliegende Insolvenz

Eine Zeitung ist nicht verpflichtet, einen wahrheitsgemäßen Bericht in einem Online-Archiv über die zurückliegende Insolvenz eines Unternehmers zu löschen. Dies gilt vor allem dann, wenn die Breitenwirkung des Berichts sehr gering ist und die Meldung neutral gehalten ist und lediglich wahre Fakten enthält <link http: www.online-und-recht.de urteile wahrheitsgemaesser-bericht-in-online-archiv-ueber-insolvenz-muss-akzeptiert-werden-324-o-283-11-landgericht-hamburg-20111021.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 21.10.2011 - Az.: 324 O 283/11).

Der Kläger war in der Vergangenheit pleite gegangen und hatte ein Konkursverfahren durchgeführt. Das Verfahren wurde vor längerer Zeit beendet.

Er begehrte nun von der Beklagten, einer Zeitung, die Löschung einer Meldung in deren Online-Archiv. In dem Bericht wurde über die Pleite des Klägers berichtet. Der Artikel war erst nach intensiver Recherche im Internet aufzufinden.

Die Hamburger Richter verneinten eine Löschungspflicht.

Ob Inhalte eines Online-Archiv zu löschen seien, sei stets im Wege der Interessensgüterabwägung zu ermitteln. Es müssten immer die Interessen des Betroffenen mit dem öffentlichen Informationsinteresse gegenüber gestellt werden. 

Im vorliegenden Fall überwiegten die Rechtsgüter der Zeitung.

Zwar werde der Kläger von einem Teil der Öffentlichkeit mit seinem wirtschaftlichen Scheitern in Verbindung gebracht, was sich negativ auf sein Persönlichkeitsbild und seine Reputation auswirken könne. Dennoch müsseer den Artikel hinnehmen.

Zum einen handle es sich ausschließlich um wahre Tatsachen, über die berichtet werde. Der Artikel sei auch neutral und sachlich verfasst und enthalte keinerlei Schuldvorwürfe. Zum anderen sei die Breitenwirkung nicht sonderlich groß. Erst nach intensiver Recherche und explizitem Suchen werde der User auf den Artikel aufmerksam. Bei Google erscheine er nicht einmal auf den vorderen Ergebnis-Seiten.

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