Das LG Hamburg bleibt seiner Linie treu und hat auch in der aktuellen Entscheidung <link http: www.online-und-recht.de urteile alter-zeitungsartikel-mit-namensnennung-von-moerder-aus-online-archiv-gefaehrdet-resozialisierung-324-o-586-08-landgericht-hamburg-20090626.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 26.06.2009 - Az.: 324 O 586/08) die Löschungspflicht für einen alten Zeitungsartikel aus einem Online-Archiv bejaht, wenn der Täter bereits aus der Haft entlassen ist.
Das OLG Frankfurt a.M. <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile oberlandesgericht-frankfurt_am_main-20070522.html _blank>(Urt. v. 22.05.2007 - Az.: 11 U 72/06) ist hingegen der Meinung, dass Online-Archive grundsätzliche keine Löschungspflichten treffen. Das OLG Köln <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile oberlandesgericht-koeln-20051114.html _blank>(Beschl. v. 14.11.2005 - Az.: 15 W 60/05) hingegen nimmt eine eingeschränkte Verpflichtung an.
Im vorliegenden Fall stellte die Beklagte ältere Zeitungsartikel in ihr Online-Archiv, das für jedermann frei abrufbar war. Unter anderem auch ein Bericht über den Kläger, der wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Dabei wurde auch der vollständige klägerische Name genannt.
Nachdem der Kläger nach Haftverbüßung im Jahre 2008 in die Freiheit entlassen wurde, sah er in der Veröffentlichung des alten Artikels eine Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Zu Recht wie die Hamburger Richter entschieden.
Ein Straftäter habe nach der Verhängung und Durchführung der Strafe einen Anspruch auf Resozialisierung. Diese sei extrem gefährdet, wenn er auch noch all diesen Jahren namentlich als Täter öffentlich genannt werde. Insofern überwiege nach Vollstreckung der Haft das Interesse des Straftäters auf Anonymität gegenüber der Pressefreiheit.
Insofern sei der Artikel aus dem Online-Archiv zu löschen, so die Hamburger Richter.
Siehe dazu unsere Webseite "<link http: www.suchmaschinen-und-recht.de _blank>Suchmaschinen & Recht", auf der alle - soweit ersichtlich - bis dato veröffentlichten Entscheidungen zu den Löschungspflichten bei Online-Archiven zum Abruf bereitstehen.