Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Glücksspielrecht / Gewinnspielrecht

KG Berlin: Lotto-Annahmestelle darf mit Kleeblatt werben

Das KG Berlin <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile lotto-kleeblatt-keine-verbotene-gluecksspiel-werbung-24-u-40-09-kammergericht-berlin-20090812.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 12.08.2009 - Az.: 24 U 40/09) hat entschieden, dass die Werbung in Lotto-Annahmestellen mit dem bekannten grünen Kleeblatt-Logo doch nicht verboten ist. In der 1. Instanz hatte das LG Berlin <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile werbung-in-lotto-annahmestellen-darf-nicht-zum-mitspielen-anregen-landgericht-berlin-20090303.html _blank external-link-new-window>(Urteil v. 03.03.2009 - Az.: 102 O 273/08) noch ein Verbot ausgesprochen. In der Berufungshandlung hebt das KG Berlin dieses Urteil nun auf.

Bei dem Beklagten handelte es sich um einen Kiosk-Besitzer, der eine Lotto-Annahmestelle betrieb. Aufgrund Platzmangels war die Annahme von Lotto-Scheinen nicht vom sonstigen Sortiment wie Zeitschriften und Süßigkeiten getrennt. Außerhalb des Kiosks befand sich ein zur Straße hinragendes Leuchtelement mit der Aufschrift "Lotto" und dem bekannten grünen Kleeblatt. Darüber hinaus hatte der Beklagte auch einen Werbe-Aufsteller auf dem Gehweg platziert, der einen lächelnden Lotto-Trainer mit Lottoschein in der Hand zeigt und die Aufschrift "Der Lotto-Trainer meint: Viel Glück!" trug.

Anders als die Vorinstanz stuften die Richter das Kleeblatt-Symbol als nicht rechtswidrig ein. Es handle sich lediglich um ein Firmenzeichen, welches der Orientierung der Kunden diene.

Anders hingegen beurteilten die Juristen die Werbe-Aufsteller. Die Werbetafeln richteten sich vornehmlich an Passanten, die erst noch auf die Idee der Spielteilnahme gebracht werden sollten. Der Passant werde zum Mitspielen animiert und seine Nachfrageentscheidung in unsachlicher Weise beeinflusst. Eine solche Beeinflussung wolle das Gesetz gerade verhindern.

Das KG Berlin liegt auf einer Linie mit einer aktuellen Entscheidung des OLG Brandenburg <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile blickfang-werbung-mit-lotto-jackpot-unzulaessig-6-u-103-08-oberlandesgericht-brandenburg-20090818.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.08.2009 - Az.: 6 U 103/08), wonach Blickfang-Werbung auf Gehwegen ebenfalls einen Verstoß gegen das Werbeverbot des Glücksspiel-Vertrages sind.

Rechts-News durch­suchen

23. März 2026
Deutsche Gerichte sind zuständig, wenn ein Spieler von Deutschland aus online spielt und Verluste erleidet und später ein Inkasso-Unternehmen diese…
ganzen Text lesen
29. Januar 2026
Lootboxen in FIFA sind kein verbotenes Glücksspiel, da der Spielerfolg vor allem vom Können und nicht vom Zufall abhängt.
ganzen Text lesen
16. Januar 2026
Ein Spieler darf ausländische Glücksspielanbieter vor heimischen Gerichten verklagen, wenn ihm dort durch illegales Glücksspiel ein Schaden entstanden…
ganzen Text lesen
24. Dezember 2025
Die Kanzlei Dr. Bahr wünscht allen Lesern fröhliche und besinnliche Weihnachten 2025! Bleiben Sie gesund und genießen Sie ein paar besinnliche,…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen