Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Koblenz: Werbung für Lotto-Angebot darf nicht blickfangmäßig gestaltet sein

Das OLG Koblenz (Beschl. v. 16.10.2008 - Az.: 4 W 529/08) hat noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass die Werbung für Lotterie-Produkte nicht blickfangmäßig gestaltet sein darf.

Die Beklagte bot u.a. das Zahlenlotto 6 aus 49 an. Auf ihrer Internetseite warb sie für das Lottoangebot, indem sie in der Kopfleiste ein lachendes älteres Paar abbildete und darunter, in einem gesondert hervorgehobenem Kasten, die Höhe der Jackpotsumme. Der Kasten war farblich unterlegt und rot umrandet. Die Wörter "Jackpot am Samstag" sowie die betreffende Zahl waren fett gedruckt und überstiegen in ihrer Schriftgröße den restlichen Fließtext der Webseite.

Die sahen die Koblenzer Richter als unzulässige Aufforderung zur Teilnahme an.

Der blickfangmäßige Hinweis auf den Jackpot sei eindeutig als Werbung einzustufen. Durch die Nutzung der Farbe Rot, der eine Signalwirkung zugesprochen werden müsse, werde die Aufmerksamkeit des Nutzers auf den Gewinn gelenkt. Unterstützt werde dieser Effekt durch die groß gestalteten, fett gedruckten Worte.

Durch die Abbildung des lachenden älteren Paares werde dem Betrachter der Eindruck vermittelt, dass das Paar nach dem Lottogewinn seinen nunmehr abgesicherten Lebensabend genieße. Auch dadurch werde der Verbraucher gezielt ermuntert, an dem Glücksspiel teilzunehmen.

Mit dieser Art und Weise der Aufmachung der Werbung gehe die Beklagte über eine rein informative oder bloß optisch angenehme Gestaltung eines Internetauftritts hinaus.

Rechts-News durch­suchen

23. März 2026
Deutsche Gerichte sind zuständig, wenn ein Spieler von Deutschland aus online spielt und Verluste erleidet und später ein Inkasso-Unternehmen diese…
ganzen Text lesen
29. Januar 2026
Lootboxen in FIFA sind kein verbotenes Glücksspiel, da der Spielerfolg vor allem vom Können und nicht vom Zufall abhängt.
ganzen Text lesen
16. Januar 2026
Ein Spieler darf ausländische Glücksspielanbieter vor heimischen Gerichten verklagen, wenn ihm dort durch illegales Glücksspiel ein Schaden entstanden…
ganzen Text lesen
24. Dezember 2025
Die Kanzlei Dr. Bahr wünscht allen Lesern fröhliche und besinnliche Weihnachten 2025! Bleiben Sie gesund und genießen Sie ein paar besinnliche,…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen