In einem weiteren Urteil hat der BGH <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 01.02.2011 - Az.: VI ZR 345/09) entschieden, dass eine Zeitung ihr Online-Archiv, in dem namentlich über einen Mörder berichtet wird, nicht löschen muss.
Bei dem Kläger handelte es sich um einen Straftäter, der in der Vergangenheit zusammen mit seinem Halbbruder einen bekannten deutschen Schauspieler ermordet hatte. Im Jahr 2008 wurde er aus der Haft entlassen. Die Beklagte, eine Zeitung, hatte bis Sommer 2008 eine ältere Zeitungsmeldung im Online-Archiv zum Abruf bereit gehalten, aus der hervorging, dass in dem Mord eine Wiederaufnahme des Verfahrens geprüft werden solle. Dabei wurde der Kläger namentlich genannt.
Die BGH-Richter verneinten eine Löschungspflicht.
Im Rahmen einer Abwägung sei das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht auf freie Meinungsäußerung schwerer zu gewichten als das Interesse des Klägers, nicht namentlich genannt zu werden. Zwar bestehe durch die Nennung die Gefahr, dass der Kläger Schwierigkeiten bei seiner Resozialisierung ausgesetzt sei. Jedoch sei diese Gefahr hier als gering einzustufen.
Bereits mehrfach hatte der BGH in identischen bzw.. vergleichbaren Fällen der Vergangenheit eine Löschungspflicht von Online-Archiven verneint, u.a. <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile keine-loeschungspflicht-fuer-verurteilten-moerder-aus-online-archiv-vi-zr-227-08-bundesgerichtshof--20091215.html _blank external-link-new-window>BGH, Urt. v. 15.12.2009 - Az.: VI ZR 227/08.