Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BGH: Strenge Anforderungen, damit "Ausreißer" ausnahmsweise keine Wettbewerbsverstöße sind

Der BGH hat noch einmal klargestellt, dass in Wettbewerbsverfahren hohe Anforderungen an den Nachweis zu stellen sind, dass es sich um bloße Ausreißer handelt, die keinen Rechtsverstoß begründen würden <link http: www.online-und-recht.de urteile wann-ausreisser-ausnahmsweise-keine-wettbewerbsverstoesse-bundesgerichtshof-20160921 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 21.09.2016 - Az.: I ZR 234/15).

Inhaltlich ging es um Energiesparlampen, die die gesetzlichen Grenzen an Quecksilbergehalt überschritten.  Die Klägerin machte wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend. Die Beklagte verteidigte sich mit dem Argument, dass es sich bei der geprüften Ware lediglich um produktionsbedingte "Ausreißer" handle.

Der BGH hat den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen stattgegeben.

Grundsätzlich seien nach ständiger Rechtsprechung auch "Ausreißer" Rechtsverstöße. In Betracht käme allenfalls, dass es sich um einen nicht verfolgbaren Bagatellverstoß handeln könne.

An einen solchen Nachweis seien jedoch strenge Anforderungen zu stellen. Darlegungs- und beweispflichtig hierfür sei die Beklagte. Diese habe im vorliegenden Fall jedoch nicht hinreichend substantiiert vorgetragen, so dass sie beweisfällig geblieben sei. Es sei daher von keinem "Ausreißer" auszugehen.

Rechts-News durch­suchen

12. Februar 2025
Es ist irreführend, wenn online durch eine Fehlermeldung der Eindruck erweckt wird, dass wichtige Informationen nicht abrufbar sind, obwohl diese…
ganzen Text lesen
11. Februar 2025
Ein Unternehmen darf online nicht mit gesundheitlichen Wirkungen werben, wenn dafür keine wissenschaftlichen Beweise vorliegen.
ganzen Text lesen
10. Februar 2025
Ein Unternehmen täuscht Verbraucher wettbewerbswidrig, wenn es online Standorte für eine Behandlung bewirbt, die dort gar nicht angeboten wird.
ganzen Text lesen
06. Februar 2025
Die Werbung für ein Biozid-Produkt (hier: Desinfektionsschaum) mit den Aussagen “Sanft zur Haut” und “hauftfreundlich” ist wettbewerbswidrig (BGH…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen