Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Hannover: Vertragsstrafe fällig bei bloßer URL-Erreichbarkeit

Ein Foto, das bei direkter Eingabe des URL-Pfades aufrufbar ist, begründet einen Verstoß gegen die abgegebene urheberrechtliche Unterlassungserklärung (<link http: www.online-und-recht.de urteile url-erreichbarkeit-reicht-fuer-vertragsstrafe-ihv-2500-eur-aus-amtsgericht-hannover-20150226 _blank external-link-new-window>AG Hannover, Urt. v. 26.02.2015 - Az.: 522 C 9466/14).

Der Beklagte hatte in der Vergangenheit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, in der er sich verpflichtete, ein bestimmtes Foto nicht mehr zu veröffentlichen.

Nun stellte die Klägerin fest, dass das Bild zwar nicht mehr in die HTML-Webseite integriert war, sich jedoch weiterhin bei direkter Eingabe der URL abrufen ließ. Die Klägerin verlangte daraufhin eine Vertragsstrafe iHv. 2.500,- EUR.

Der Beklagte erwiderte, es läge kein Verstoß vor. Denn nur wenn man die 18-stellige Buchstaben- und Zahlenkombination kenne, sei der Abruf möglich. 

Das AG Hannover hat eine Rechtsverletzung bejaht und eine Vertragsstrafe von 2.500,- EUR ausgesprochen.

Mit der ganz herrschenden Ansicht in der Rechtsprechung liege in der URL-Erreichbarkeit eine Veröffentlichung, so dass der Beklagte gegen die abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen habe. Es komme nicht darauf, ob und wie einfach der Abruf sei, sondern lediglich, dass eine Erreichbarkeit gegeben sei.

Rechts-News durch­suchen

08. September 2026
Zwei Sekunden gesampelte Rhythmussequenz können als künstlerisches Pastiche genutzt werden.
ganzen Text lesen
07. September 2026
Wer Beschäftigte ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage per Kamera überwacht, muss damit rechnen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde gleichzeitig…
ganzen Text lesen
01. September 2026
Wer Fotos ohne gesicherte Rechte nutzt, haftet für den entstandenen Schaden, selbst wenn der Lieferant die Nutzung zugesichert hat.
ganzen Text lesen
27. August 2026
Wer eine Gegendarstellung einfordert, muss als Urheber eindeutig erkennbar sein. Andernfalls scheitert der Anspruch aus formalen Gründen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen