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Kategorie: Markenrecht

BPatG: "Volkswinterreifen" als Wort-Bild-Marke geschützt

Für die Wort-Bild-Marke "Volkswinterreifen" besteht für die Bereiche Merchandising und Werbung im Internet Markenschutz. Die Bezeichnung ist weder im allgemeinen Sprachgebrauch üblich noch in den gängigen Lexika verzeichnet, so dass eine neue, schützenswerte Wortschöpfung vorliegt <link http: www.online-und-recht.de urteile markenschutz-fuer-wort-bild-marke-volkswinterreifen-29-w-pat-212-10-bundespatentgericht--20110324.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 24.03.2011 - Az.: 29 W (pat) 212/10).

Das Deutsche Patent- und Markenamt lehnte die Eintragung ab. Dagegen lehnte gegen der Kläger Rechtsmittel ein. Und bekam Recht.

Weder im allgemein üblichen Sprachgebrauch noch in den gängigen Lexika finde sich diese Formulierung, so dass von einer eintragungsfähigen Wort-Neuschöpfung ausgegangen werden könne.

In Zusammenhang mit der grafischen Ausgestaltung der Marke in den Farben Grau, Rot und Schwarz weise der Gesamtbegriff die Mindestanforderung an die erforderliche Unterscheidungskraft auf und sei daher als Marke schutzfähig. 

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