Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Kiel: Werbung mit Testergebnissen nur bei ausreichend lesbarer Fundstelle

Das LG Kiel (Urt. v. 18.01.2012 - Az.: 14 O 88/11) hat noch einmal bestätigt, dass eine Werbung mit Testergebnissen nur dann zulässig ist, wenn auch die Fundstellenangaben ausreichend lesbar sind.

Die Beklagte warb für das Produkt für ein Smartphone mit dem Hinweis darauf, dass die Zeitschrift "CHIP" dieses zum "Produkt des Monats" gewählt habe. Die Fundstellengabe erreichte maximal einer Drei-Punkt-Schrift und war zudem in schlechter Qualität.

Der Klage sah darin eine irreführende Werbung. Die Beklagte erwiderte, es handle sich im vorliegenden Fall gar nicht um die Werbung mit einem Testergebnis, da die Zeitschrift "CHIP" nicht objektiv getestet habe, sondern vielmehr lediglich eine subjektive Empfehlung ausgesprochen habe.

Das LG Kiel verurteilte die Beklagte.

Im vorliegenden Fall handle es sich um eine unzulässige Werbung mit Testergebnissen.

Zumindest ein erheblicher Teil der Verbraucher werde den Hinweis auf die Wahl zum "Produkt des Monats" so verstehen, dass die Zeitschrift "CHIP" mehrere konkurrierende Produkte nach bestimmten, von vornherein festgelegten Kriterien miteinander verglichen und dann das diesen Kriterien am besten entsprechende Produkt gewählt habe. 

Der Fall einer nicht lesbaren Fundstelle sei nach ständiger Rechtsprechung den Fällen gleichzusetzen, in denen der Hinweis gänzlich fehle. Die erforderliche Aufklärung erfolge nur dann, wenn die Fundstelle eindeutig und leicht auffindbar angegeben werde. Denn nur so könne der Verbraucher auf einfache Weise die angegebenen Testurteile nachprüfen.

Rechts-News durch­suchen

27. April 2026
Ein fehlerhafter Rauchmelder-Test mit dem Urteil "mangelhaft" verletzt die Rechte des Herstellers und begründet Schadensersatz.
ganzen Text lesen
23. April 2026
Instagram-Werbung für Hyaluron-Behandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz.
ganzen Text lesen
23. April 2026
Ein Arzt darf seinen rumänischen Titel "Doctor medic" in Deutschland nicht als "Dr. med." führen, da dies Patienten irreführt und wettbewerbswidrig…
ganzen Text lesen
17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen