Die Bezeichnung "Lach- und Sachgeschichten" ist als Marke für den Bereich Datenbank und Sportevents eintragbar. Es liegt kein unmittelbar beschreibender Bezug vor, so dass die notwendige Unterscheidungskraft gegeben ist <link http: www.online-und-recht.de urteile lach-und-sachgeschichten-fuer-bereich-datenbank-als-marke-eintragbar-26-w-pat-156-09-bundespatentgericht--20110405.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 05.04.2011 - Az.: 26 W (pat) 156/09).
Anders als das Deutsche Patent- und Markenamt erklärten die Richter, dass keine rein beschreibende Angabe vorliege. Zwar werde der ältere Verbraucher in Erinnerung haben, dass es sich bei den "Lach- und Sachgeschichten" um eine TV-Sendung handele, in welcher Geschichten lustig erzählt worden seien.
Ein Hinweis darauf, dass Sportevents oder Datenbanken hiermit in Verbindung zu bringen wären, liege nicht vor.