Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BPatG: Markenschutz für "Tv.de" für große Anzahl unterschiedlicher Bereiche

Der Bezeichnung "Tv.de" ist nicht pauschal die Markenfähigkeit abzusprechen. Wird die Anmeldung der Bezeichnung "Tv.de" für eine Vielzahl von Bereichen als Marke begehrt, so ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) daher verpflichtet, jeden einzelnen Bereich zu prüfen <link http: www.online-und-recht.de urteile tv-de-als-marke-fuer-vielzahl-von-bereichen-eintragbar-29-w-pat-541-10-bundespatentgericht--20110713.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 13.07.2011 - Az.: 29 W (pat) 541/10).

Das DPMA lehnte die Eintragung der Bezeichnung "Tv.de" pauschal ab, da der Ausdruck rein beschreibend und somit nicht unterscheidungskräftig sei.

Die Richter des BPatG teilten diese Einschätzung nicht.

Dem Kennzeichen könne nicht per se eine Unterscheidungskraft abgesprochen werden. Vielmehr sei die Eintragung unter Berücksichtigung der begehrten Waren- und Dienstleistungsklassen konkret zu prüfen.

Da eine solche Prüfung vom DPMA nicht vorgenommen worden war, verpflichtete das Gericht die Behörde, erneut über den Eintragungsantrag zu entscheiden.

Rechts-News durch­suchen

13. August 2026
Da die Zahl „420“ als gängiger Code für Cannabis gilt, kann sie nicht als Marke für zahlreiche Waren und Dienstleistungen eingetragen werden.
ganzen Text lesen
23. Juli 2026
Wer künstliche Intelligenz im Firmenamen trägt, verliert den Markenschutz, wenn der Begriff nur das Produkt beschreibt und nicht auf seine Herkunft…
ganzen Text lesen
16. Juni 2026
Google haftet nicht für KI-Übersichten zu Duftzwillingen: Markenrechtliche Ansprüche scheitern an fehlender markenmäßiger Nutzung.
ganzen Text lesen
15. Juni 2026
Die New York Times scheitert vor Gericht: Für das Wort "Wordle" bestehen in Deutschland keine älteren Markenrechte.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen