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Kategorie: Onlinerecht

LG München: Mehr als 5 Jahre Freiheitsstrafe für Fake-Shop-Betreiber

Wegen des Betriebs von insgesamt 19 sogenannten „Fakeshops“ hat das Landgericht München I am gestrigen Tag nach einer Anklage der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg angesiedelten Zentralstelle Cybercrime Bayern einen 35-jährigen Münchener wegen mehrfachen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren 5 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte hat in mehr als 700 Fällen im Internet hochwertige Elektroartikel angeboten, von den Geschädigten den Kaufpreis per Vorkasse vereinnahmt und ist die Lieferung der bestellten Waren – wie von vorneherein geplant – schuldig geblieben. „Fakeshops“ sind oftmals auf den ersten Blick von seriösen Verkaufsplattformen im Internet kaum zu unterscheiden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach umfangreichen Ermittlungen im In- und Ausland war es den Staatsanwälten der Zentralstelle Cybercrime Bayern und Beamten der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach gelungen, den Täter in Spanien festnehmen und im Februar 2016 in die Bundesrepublik Deutschland ausliefern zu lassen, wo er seitdem in Haft saß.

Die betrügerischen Shop-Angebote waren an Professionalität kaum zu überbieten. Die Shops wechselten regelmäßig die Domains, unter denen sie im Internet erreichbar waren. Bilder und Artikelbeschreibungen kopierte sich der Täter von den Seiten seriöser Online-Händler. Auch eine Telefonnummer für Kundenrückfragen wurde angeboten – diese führte in einem Fall zu einem extra angemieteten Online-Sekretariat.

Die Web-Shops waren aggressiv über alle gängigen Internet- bzw. Preissuchmaschinenanbieter für den deutschsprachigen Raum, gelegentlich auch über ganzseitige Zeitungsannoncen, beworben worden. In einzelnen Fällen wurde auch – unter Einschaltung von Strohmännern – für reale Handelsregistereintragungen gesorgt.

Wegen der Betrugstaten zum Nachteil von ca. 750 Geschädigten, die um rund 428.000 EUR geprellt wurden, wurde der Angeklagte jetzt zu einer empfindlichen Freiheitsstrafe verurteilt. Einmal mehr musste ein Täter die Erfahrung machen, dass auch das Internet mit seinen vielfältigen Verschleierungsmöglichkeiten keinen Schutz vor Strafe bietet. Trotz seiner Bemühungen um Anonymisierung konnte der Angeklagte durch akribische Ermittlungsarbeit und eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit europäischen Partnern identifiziert werden.

Durch den Betrieb von „Fakeshops“ werden nicht nur die individuellen Kunden geschädigt. Da das Vertrauen in den Online-Handel insgesamt beeinträchtigt wird, stellen diese auch für die zahlreichen redlichen Online-Versandhändler ein erhebliches Problem dar. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern in Bamberg wird deshalb auch weiterhin für eine nachdrückliche Aufklärung und Strafverfolgung dieses Kriminalitätsphänomens eintreten.

Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig.

Quelle: Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg v. 08.06.2017

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