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Kategorie: Onlinerecht

Millionenfacher Wettbewerbsverstoss bei Google AdSense in Europa

Google hat (scheinbar) seit wenigen Tagen seine Einblendungspraxis bei Google AdSense-Anzeigen geändert. Wo früher "Anzeige" als Text eingeblendet wurde, steht nun - wenigstens bei bestimmten Banner-Formaten - urplötzlich "Datenschutzinfo".

Ein Beispiel:

 

Diese Ausgestaltung ist von vorne bis hinten rechtswidrig.

Es liegt sowohl ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (<link http: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 __4.html _blank external-link-new-window>§ 4 Nr. 3 UWG; <link http: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 anhang_26.html _blank external-link-new-window>Nr.11 der Anlage zu § 3 Abs.3 UWG), das Telemediengesetz <link http: www.gesetze-im-internet.de tmg __6.html _blank external-link-new-window>(§ 6 Abs.1 Nr. 1 und 2 TMG) und den Rundfunkstaatsvertrag <link http: www.alm.de fileadmin download gesetze rstv_aktuell.pdf _blank external-link-new-window>(§ 58 Abs.1 RfStV) vor.

Werbung muss als solche klar und deutlich gekennzeichnet werden. Der Hinweis "Datenschutzinfo" ist dafür nicht ausreichend. Nicht nur das: Er ist zudem auch noch irreführend, denn er erweckt bei dem User den Eindruck, es würde sich hier um datenschutzrelevante Inhalte handeln. Dies ist aber gerade nicht der Fall.

Google wurde bereits mehrfach auf diese Problematik hingewiesen, hüllt sich aber bislang in Schweigen.

Das Problem gelöst bekommt der Webseiten-Betreiber nur, wenn er selbst - in eigener Regie - einen entsprechenden Werbe-Hinweis wie z.B. "Inserat" oder "Werbung" einblendet. Freilich "zerschießt" sich der Betreiber damit in den meisten Fällen sein Layout. Aber immer noch besser, als eine Abmahnung zu erhalten.

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