Das OLG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile minderjaehriger-u-bahn-schlaeger-muss-bild-berichterstattung-nicht-hinnehmen-7-u-37-09-oberlandesgericht-hamburg-20090811.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 11.08.2009 - Az.: 7 U 37/09) hat entschieden, dass ein als "U-Bahn-Schläger" in der Öffentlichkeit bekannt gewordener minderjähriger Straftäter nicht die Veröffentlichung seines Fotos durch die BILD-Zeitung hinnehmen muss.
Die verklagte BILD-Zeitung berichtete über die Straftat und die anschließende Verurteilung. Dabei wurde auch ein Fotos des Klägers abgebildet.
Dies brauche der Straftäter nicht hinzunehmen, urteilten die OLG-Richter. Bei Abwägung der beteiligten Interessen überwiege das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten. Denn bestünde die Gefahr, dass auch nach Verbüßung der Haft die Tat ihm weiterhin vorgehalten würde. Dadurch werde dem Kläger erschwert, in sozialer und beruflicher Hinsicht in absehbarer Zeit seinen Platz im Leben wiederzufinden.