Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Modemarke Ed Hardy muss Anwaltskosten tragen

In einem Versäumnisurteil hat das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile ed-hardy-unterliegt-im-markenstreit-wegen-angeblicher-faelschungen-308-o-335-08-landgericht-hamburg-20090210.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 10.02.2009 - Az.: 308 O 335/08) entschieden, dass der deutsche Lizenznehmer der Modemarke Ed Hardy die durch eine außergerichtliche Abmahnung entstandenen Abmahnkosten der Gegenseite übernehmen muss.

Ed Hardy mahnte den Kläger wegen bestimmter Rechtsverletzungen ab. Dieser sah sich jedoch im Recht und beauftragte zur außergerichtlichen Vertretung einen Rechtsanwalt. Die durch den Anwalt entstandenen Kosten für die Rechtsverfolgung verlangte der Kläger nun gerichtlich von Ed Hardy zurück.

Da der Beklagte nicht erschien, erging ein Versäumnisurteil. Bei einem solchen Urteil unterliegt die Partei bereits aufgrund ihres Fehlens.

Rechts-News durch­suchen

12. Mai 2026
Werbung "macht nicht müde" für Allergietabletten ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
11. Mai 2026
Der Mobilfunkanbieter 1&1 darf Rechnungen nicht nur ins Online-Portal stellen und zudem ist die automatische Vertragsverlängerungsklausel…
ganzen Text lesen
11. Mai 2026
Die Online-Reklame mit erfundenen Bewertungslogos und falschen Sterneangaben ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
08. Mai 2026
Ein Online-Interessenverband erhält nach Gesetzesänderung keine Klagebefugnis, weil Zweifel an seiner unabhängigen und nicht gewinnorientierten…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen