Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Musikfindemaschine "flatster" nicht urheberrechtswidrig

Die Musikfindemaschine "flatster" ist nicht urheberrechtswidrig, so das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-urheberrechtsverstoss-durch-flatster-zur-live-stream-nutzung-von-internet-radios-16-o-494-09-landgericht-berlin-20110111.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 11.01.2011 - Az.: 16 O 494/09).

Der Kläger besaß die Nutzungsrechte an verschiedenen Musikstücken. Er klagte gegen den Betreiber der Musikfindemaschine <link http: www.flatster.com _blank external-link-new-window>"flatster", da dieser seine Rechte verletze.

Die Berliner Richter lehnten den Anspruch ab. Hersteller der aufgenommenen Musikstücke sei der Kunde selbst und nicht "flatster". Insofern sei die Software rechtmäßig und verstoße nicht gegen geltendes Urheberrecht.

Die Robenträger beriefen sich dabei auf die Wertungen, die der BGH in der "save.tv"-Entscheidung <link http: www.online-und-recht.de urteile online-videorecoder-unter-bestimmten-voraussetzungen-legal-i-zr-175-07-bundesgerichtshof--20090422.html _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 22.04.2009 - Az.: I ZR 175/07) aufgestellt hat.

Als Hersteller sei nämlich nur derjenige anzusehen, der die körperliche Festlegung technisch bewerkstellige. Der Anbieter eines Internetdienstes, der mit Hilfe einer Software Live-Streams von Internetradios hörbar mache, sei dabei aber nicht als Hersteller anzusehen. Denn er liefere nur die technischen Hilfsmittel zur Anfertigung der Kopien. Hersteller sei vielmehr der User, der über den Dienst "flatster" jedoch nur Kopien für den privaten Gebrauch anfertige. 

 

Rechts-News durch­suchen

15. Oktober 2025
Eine Pfarrei muss 500 EUR Schadensersatz zahlen, weil sie urheberrechtlich geschützte Kinder-Illustrationen ohne Erlaubnis nutzte.
ganzen Text lesen
30. September 2025
Die Verwertungsgesellschaft GEMA verklagt den KI-Anbieter OpenAI, weil dessen Chatbot ChatGPT urheberrechtlich geschützte Liedtexte originalgetreu…
ganzen Text lesen
01. September 2025
Ein YouTuber muss 4.000 EUR Schadensersatz zahlen, weil er ohne Erlaubnis eine KI-Stimme nutzte, die der Stimme des bekannten Synchronsprechers…
ganzen Text lesen
19. August 2025
Eine Unterlassungserklärung für Print gilt im Zweifel auch online.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen