Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hannover: Negativer Bewertungskommentar auf eBay zulässige Meinungsäußerung

Die eBay-Bewertung "Handy als `Neu` angeboten - Handy+ Zubehör gebraucht - das nenne ich Betrug!!!!" ist nach Meinung des LG Hannover <link http: www.online-und-recht.de urteile negativ-bewertung-bei-ebay-kann-zulaessige-meinungsaeusserung-sein-6-o-102-08-landgericht-hannover-20090513.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 13.05.2009 - Az.: 6 O 102/08) eine zulässige Meinungsäußerung.

Der Beklagte, eine eBay-Käuferin, erwarb vom Kläger, dem Verkäufer, über das Online-Plattform eBay ein Mobiltelefon nebst Zubehör. Nach Erhalt der Ware stellte die Käuferin nachfolgenden Kommentar online:

"Handy als `Neu` angeboten - Handy+ Zubehör gebraucht - das nenne ich Betrug!!!!"

Die Richter aus der Niedersächsischen Landeshauptstadt sahen diese Äußerung als zulässig Meinung an. Die Wortwahl "Betrug" sei hier lediglich als eine persönliche "Würdigung der Umstände" zu sehen und nicht als Tatsachenbehauptung, wie z.B. eine geöffnete Originalverpackung oder fehlende Inhalte.

 

Rechts-News durch­suchen

14. Mai 2026
Das LG Bremen untersagt Mondelez, die 90-g-Milka-Schokolade ohne klaren Hinweis anzubieten, weil Verbraucher weiter eine Größe 100 g erwarten.
ganzen Text lesen
14. Mai 2026
Irreführende Werbe-Statements eines KI-Chatbots sind dem betreffenden Unternehmen vollständig zuzurechnen.
ganzen Text lesen
12. Mai 2026
Werbung "macht nicht müde" für Allergietabletten ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
11. Mai 2026
Der Mobilfunkanbieter 1&1 darf Rechnungen nicht nur ins Online-Portal stellen und zudem ist die automatische Vertragsverlängerungsklausel…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen