Das OLG Jena <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-rechtswidrige-benutzung-einer-marke-bei-nennung-im-body-des-quelltextes-2-u-901-08-oberlandesgericht-jena-20090408.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.04.2009 - Az.: 2 U 910/08) hat entschieden, dass die Nennung einer Marke im "body" einer HTML-Seite keine fremden Markenrechte verletzt.
Die Klägerin empfahl in ihren Rundschreiben, dass Anleger bestimmter Kapitalanlagen handeln müssten, andernfalls drohe die Verjährung. Die Beklagte, eine Anwaltskanzlei, publizierte daraufhin auf ihrer Webseite den Hinweis, dass diese Empfehlung unsinnig sei, denn Verjährung trete in absehbarer Zeit noch nicht ein.
Die Beklagte verwendete dabei auch einen Teil des markenrechtlich geschütztes Begriffes der Klägerin im "body" der HTML-Seite. Die Klägerin sah darin eine Rechtsverletzung.
Zu Unrecht wie die Richter des OLG Jena entschieden und die Klage abwiesen.
Durch die reine Platzierung im "body" finde noch keine markenmäßige Nutzung statt. Anders als bei Metatags, die dazu dienten, Suchmaschinen zu beeinflussen und damit für ein bestimmtes, im Metatag genanntes Unternehmen Werbung machen konnten, handle es sich beim "body" nur um eine technische Anweisung. Dadurch werde lediglich bestimmt, welches Wort in welcher Schriftart erscheinen solle.
Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Leider ist der Sachverhalt, den das OLG Jena zu beurteilen hatte, inhaltlich nicht ganz klar. Deswegen ist die pauschale Aussage, Texte im "body" seien lediglich eine technische Anweisung, so falsch.
Vielleicht/Vermutlich ist hier der Title-Tag gemeint, also der Bereich, der die Überschrift einer Webseite festlegt? Oder...? Oder...?