Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BPatG: "Nespresso-Kaffeekapsel" verliert teilweise markenrechtlichen Schutz

Die als dreidimensionale Marke geschützte "Nespresso-Kaffeekapsel" verliert nach der Entscheidung des 25. Senats des Bundespatentgerichts vom 17. November 2017 in Deutschland teilweise ihren markenrechtlichen Schutz insoweit, als die Waren "Kaffee, Kaffeeextrakte und kaffeebasierte Zubereitungen, Kaffeeersatz und künstliche Kaffeeextrakte" betroffen sind.

Der Senat hat für diese Waren ein Schutzhindernis nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bejaht und damit die entsprechende Schutzentziehungsentscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts bestätigt.

Die mit einem Schutzentziehungsantrag angegriffene dreidimensionale Gestaltung, die als IR-Marke seit dem Jahr 2003 für verschiedene Waren der Klasse 30 auch in Deutschland Markenschutz genießt (IR 763 699), stimmt in ihren wesentlichen Merkmalen mit den äußeren Merkmalen des Patentgegenstands der deutschen Patentschrift DE 27 52 733 (Patenterteilungsbeschluss vom 4. September 1981; Bezeichnung: Gemahlenen Kaffee enthaltende Patrone für Getränkemaschinen) überein. Diese wesentlichen Merkmale erfüllen allesamt eine technische Funktion i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dahingehend, in einer Kaffeekapselmaschine in vorteilhafter Weise verwendet zu werden, was in der Patentschrift im Einzelnen beschrieben wird.

Az.: 25 W(pat) 112/14

Quelle: Pressemitteilung des BPatG v. 08.12.2017

Rechts-News durch­suchen

25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen
18. September 2026
Die Farbe Orange ist nicht als Marke für eine Baumarktkette schutzfähig, weil sie keine Unterscheidungskraft besitzt.
ganzen Text lesen
17. September 2026
Wenn man ein beschreibendes Kürzel (hier: „ZERT”) als Marke schützen lassen möchte, muss man damit rechnen, dass die Eintragung scheitert, da es an…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen