Auf der Webseite "Antispam.de" darf kritisch und unter namentlicher Nennung über die "Neue Branchenbuch AG" berichtet werden. Dabei darf auch der kennzeichenrechtlich geschützte Firmenname als Title-Tag verwendet werden, da keine kennzeichenmäßige Benutzung, sondern eine bloße Namensnennung vorliegt, die im Rahmen einer sachlichen Diskussion erfolgt <link http: www.online-und-recht.de urteile antispam-de-darf-kritisch-ueber-neue-branchenbuch-ag-online-berichten-2a-o-69-11-landgericht-duesseldorf-20110810.html _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 10.08.2011 - Az.: 2a O 69/11).
Im Forum von "Antispam.de" wurde kritisch über die Klägerin, die "Neue Branchenbuch AG", diskutiert. Dabei wurde die Firma auch namentlich genannt und der Unternehmensname als Title-Tag verwendet. Dies mahnte die "Neue Branchenbuch AG" als Markenverletzung ab.
Zu Unrecht wie nun das LG Düsseldorf entschied.
"Antispam.de" verwende den geschützten Firmennamen nicht kennzeichenrechtlich, sondern lediglich in Form einer Namensnennung im Rahmen der Forums-Diskussion.
Ein solches Handeln sei keine markenmäßige Handlung und unterfalle zudem dem Schutz der Meinungsfreiheit.
Ähnlich entschied vor kurzem das LG München <link http: www.online-und-recht.de urteile marke-in-meta-tag-fuer-kritische-meinungsaeusserung-zulaessig-1-hk-o-19013-09-landgericht-muenchen-20110125.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 25.01.2011 - Az.: 1 HK 19013/09), wonach die Verwendung fremder Markennamen in Meta-Tags rechtlich nicht zu beanstanden, wenn es sich um eine private Webseite handelt, die sich kritisch mit den Produkten des betreffenden Unternehmens auseinandersetzt .