Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Thema:Datenschutz

BAG: Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachung

Das Bundearbeitsgericht (Urt. v. 27.032003 - Az: 2 AZR 51/02) hat entschieden, dass die heimliche Überwachung seiner Arbeitnehmer mit einer Videokamera durch den Arbeitgeber unter bestimmten Umständen rechtlich zulässig ist.

Das heimliche Aufnehmen greife grundsätzlich in das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen ein, so dass in jedem Einzelfall die betroffenen Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen seien. Nur wenn der Eingriff verhältnismäßig sei, dürften die Videobänder gerichtlich verwertet werden.

Im konkreten Fall, den das BAG zu entscheiden hatte, diente der Eingriff dem Beweis vermuteter Unterschlagungen einer Angestellten eines Getränkemarktes. Nach Ansicht der Richter durfte der Markt seine Angestellte deshalb mit Videokameras verdeckt überwachen, weil ein hinreichend konkreter Verdacht bestand, der nicht oder nur schwer mit anderen, das Persönlichkeitsrecht der Angestellten wahrenden Mitteln geklärt werden konnte.

Interessant sind auch die Anmerkungen zur Beteiligung des Betriebsrats bei der Installation einer solchen Videoüberwachungs-Anlage: Zwar habe der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Installation technischer Einrichtungen, mit denen das Verhalten der Arbeitnehmer überwacht werden soll. Eine Verletzung dieses Rechts führte im vorliegenden Fall aber deswegen nicht zu einem Verwertungsverbot, weil der Betriebsrat der Kündigung nach Ansicht der Videos zugestimmt hatte.

Rechts-News durch­suchen

20. Januar 2026
Es bestehen erhebliche Zweifel, ob heimlich gefilmte Brillenkamera-Videos vor Gericht tatsächlich verwertbar sind.
ganzen Text lesen
19. Januar 2026
Juristische Personen können sich grundsätzlich nicht auf ein Auskunftsverweigerungsrecht berufen, wenn die Datenschutzbehörde Auskunft verlangt.
ganzen Text lesen
14. Januar 2026
Ein Hinweisschreiben der Datenschutzbehörde ohne rechtliche Verbindlichkeit ist kein Verwaltungsakt und daher nicht gerichtlich anfechtbar.
ganzen Text lesen
12. Januar 2026
Meta muss 750 EUR DSVVO Schadensersatz zahlen, weil es ohne Zustimmung personenbezogene Daten über Drittseiten mittels seiner Meta Business Tools…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen