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Kategorie: Markenrecht

Musterschutz für Geschmacksmuster beim HABM

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) nimmt ab dem 01.04. Eintragungen von Gemeinschaftsgeschmacksmustern im Rahmen des neuen Gemeinschaftssystems für den Geschmacksmusterschutz vor. Das Eintragungsverfahren ist einfach und kostengünstig, nicht eingetragene Geschmacksmuster sind aber ebenfalls geschützt.

Das neue System soll rechtliche Hindernisse für den freien Verkehr von unter Geschmacksmusterschutz stehenden Waren im Binnenmarkt beseitigen und einen fairen Wettbewerb garantieren. 

Die EU ist überzeugt, dass das neue System Kreativität und Innovationen fördern wird, denn es ermöglicht mit einer einzigen Anmeldung Geschmacksmusterschutz für den gesamten Binnenmarkt zu erlangen. Außerdem wird es zur Bekämpfung von Nachahmung und Piraterie beitragen. Beim HABM eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster genießen Schutz in allen 15 Mitgliedstaaten. Der verfahrenstechnische Aufwand der Anmelder wird auf ein Minimum reduziert. Vor allem wird davon abgesehen, angemeldete Geschmacksmuster vor Genehmigung der Eintragung in allen Einzelheiten darauf zu prüfen, ob sie die Schutzvoraussetzungen erfüllen. Stattdessen wird das Harmonisierungsamt in Alicante die Möglichkeit haben, unzulässige Eintragungen nach Durchführung eines Nichtigkeitsverfahrens zu annullieren.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 4088 der EU Kommission v. 01.04.2003

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