Wir haben wegen zahlreicher Fragen seiner Lesern bei der Bundesanstalt für Arbeit (BfA) und beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) wegen möglicher Reformen der sog. Ich-AG nachgefragt.
Zur Erinnerung: Zum 1. Januar 2003 wurde eine neue Förderungsmöglichkeit für Existenzgründer, der sog. Existenzgründungszuschuss, umgangssprachlich kurz Ich-AG genannt, eingeführt. Innerhalb kürzester Zeit hatte diese Förderungsmöglichkeit große Bekanntheit erreicht, u.a. deswegen, weil der Begriff Ich-AG zum Unwort des Jahres 2002 gewählt wurde.
Anders als der Begriff Ich-AG es erwarten lässt, entsteht mit Bezuschussung des Existenzgründers keine juristische Person, sondern der Existenzgründer bleibt in der von ihm selbst gewählten Rechtsform.
Gesetzlich geregelt ist diese neue Förderungsform in § 421 l SGB III. Im Gegensatz zum Überbrückungsgeld darf der Existenzgründer u.a. keinen Arbeitnehmer beschäftigen.
Nun ist "in absehbarer Zeit" eine Reform der Vorschriften dahingehend geplant, dass auch der Ich-AGler Arbeitnehmer beschäftigen kann. Zudem sind einige weitere, aber unwesentliche Änderungen geplant.
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