Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. hat nun endgültig entschieden, dass unverlangt zugesandte Werbe-SMS, die den Empfänger durch falsche Angaben zum Anruf einer 0190-Nummer animieren, nicht strafbar sind (Az 3Zs82/03). Die Generalstaatsanwalt hatte über eine Beschwerde eines Betroffenen zu entscheiden, der gegen die Einstellung des Verfahrens wegen mangelndem Tatverdacht durch die Staatsanwalt Franfkurt a.M. Beschwerde eingelegt hatte.
Inhaltlich ging es hier um dem Vorwurf des Betruges, der in § 263 StGB geregelt ist:
"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Für einen Betrug bedarf es somit einer Täuschungshandlung. Eine solche konnten die Staatsanwälte in den Werbe-SMS nicht erkennen: Durch die breite Diskussion der 0190-Rufnummern in der Öffentlichkeit, wisse inzwischen jeder, dass derartige Nummern erhebliche Kosten verursachen würden. Der Anrufer, der solche Mehrwertdienste wähle, sei sich daher der anfallenden Kosten bewußt.
Die staatsanwaltschaftliche Entscheidung hat ein unterschiedliches Echo hervorgerufen. Während die einen darin eine ungewollte, aber katastrophale Unterstützung der bisherigen 0190-Spammer sehen, argumentieren die anderen, man könne mit der "strafrechtlichen Keule" nicht alles lösen.
Eine abschließende gerichtliche Klärung des Problems ist zunächst nicht zu erwarten. Denn durch die staatsanwaltschaftliche Einstellung wird sich nun kein deutsches Strafgericht mit dem Sachverhalt beschäftigen.
Wie man auch zur strafrechtlichen Seite dieses Problems stehen mag, die zivilrechtliche ist absolut klar und inzwischen auch gerichtlich geklärt. Erst jüngst hat das LG Berlin (Urt. v. 14.01.2003 - Az.: 15 O 420/02) unmißverständlich festgestellt, dass unverlangt zugesandte Werbe-SMS Spam und somit rechtswidrig sind.