Schon Anfang 1999 fiel die Deutsche Telekom durch den Umstand auf, dass sie die Vorsilbe "T" im geschäftlichen Verkehr für sich alleine beanspruchte. Das Unternehmen mahnte mehrere Inhaber von Domains mit der Vorsilbe „T“ ab, u.a. „www.t-box.de“ und „www.t-box.com“, und machte geltend, dass aufgrund der Wortkombinationen ihrer Produkte und Dienstleistungen eine Serienmarke mit dem Präfix „T“ entstanden sei.
Das LG Düsseldorf (LG Düsseldorf, Urt. v. 05.11.1999 - Az.: 38 O 89/99) lehnte den geltend gemachten Serienmarken-Anspruch ab. Ähnlich auch schon zuvor das OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.06.1999 - Az.: 20 U 116/98).
Vgl. dazu auch ausführlich die Dissertation von RA Dr. Bahr (S.199ff.), die Sie hier kostenlos herunterladen können.
Die Deutsche Telekom scheint nun neues Unterfangen zu unternehmen:
"Team-Konzept, IT-Agentur für Neue Medien, wurde von der Deutschen Telekom AG verklagt, ihre Geschäftsausstattung zu ändern. Die Telekom sieht eine hohe Verwechslungsgefahr aufgrund der Verwendung des Buchstabens "T" in beiden Logos, des ähnlichen Farbauftritts, und auch die angebotenen Dienstleistungen des Berliner Multimedia- und Software-Entwicklers seien "nahezu identisch". Die erste Verhandlung vor dem Landgericht Köln wurde auf den 15. Juli festgesetzt. "Man kann doch nicht jeden, der Anwendungen auf CD-ROM oder fürs Internet entwickelt, mit der Telekom gleichsetzen", schüttelt Udo Blenk, einer der beiden Geschäftsführer von Team-Konzept, verständnislos den Kopf, findet das "völlig überzogen", und will sich "gegen willkürliche Monopolansprüche zur Wehr setzen".
In der Klageschrift macht die Telekom Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche geltend und verlangt von Team-Konzept insbesondere das Logo zu ändern. Die Telekom decke nämlich selbst die "gesamte Bandbreite der IT-Entwicklung und Produktion" ab. Team-Konzept bietet seit 1994 technische Konzeption und Programmierung individueller Anwendungen sowie multimedialer Produktpräsentationen auf Internet und CD-ROM an - für Firmen wie Volkswagen, Rossmann oder für namhafte Werbe- und Multimediaagenturen.
"Die Telekom versucht lediglich eine Monopolisierung des Buchstabens T in jeder beliebigen Schreibweise und jeder beliebigen Zusammensetzung", erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Jacobs, Honorarprofessor für Gewerblichen Rechtsschutz an der Universität Köln, "doch das rechtfertigen die von ihr vorgetragenen Sachverhalte nicht."
"Die Logos sind doch völlig verschieden, außerdem geht es bei uns auch nicht um Telekommunikation", ärgert sich Udo Blenk. "Es kann doch nicht sein, dass auf Telekom-Wunsch "magenta" aus der Farbpalette und das "T" aus dem Alphabet gestrichen werden muss.
Vollständige Informationen und Bildmaterial unter: www.team-konzept.de
Quelle: Pressemitteilung der Team Konzept GmbH v. 24.06.2003"