Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat den Fernsehsender RTL wegen eines Gewinnspiels mit 0137-Nummern abgemahnt. Hintergrund ist die Tatsache, dass Teilnehmer bis zu 43 Mal über die teure 0137-Nummer anrufen müßten ehe sie überhaupt die Gewinnfrage beantworten könnten. Hierbei handle es sich um eine klare Irreführung des Verbrauchers, so die Vertreter der Wettbewerbszentrale.
Den vollständigen Sendebericht des ARD-Magazims Plusminus finden Sie hier.
In der Vergangenheit war u.a. der Fernseh-Spielesender Neun Live wiederholt in Verdacht geraten, seine Anrufer zu täuschen. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt inzwischen diesbzgl. (vgl. die Kanzlei-Infos v. 07.06.2003).
Ein Teil der Bundesländer plant eine grundlegende Reform der Zulässigkeit von interaktiven Gewinnspielen (vgl. die Kanzlei-Infos v. 18.04.2003). Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FST) hat diese Reform kritisiert (vgl. die Kanzlei-Infos v. 20.05.2003).
Vgl. generell zu dem Problem auch den Aufsatz von RA Dr. Bahr, "0190-Telefonnummern und Gewinnspiele - ein Verstoss gegen § 1 UWG?"