Jeder kennt sie, die Telefonsex-Werbung und Sex-Clips im Fernsehen. Die Landesmedienanstalten haben dieses Phänomen schon in der Vergangenheit untersucht und legten bekanntlich im Mai 2003 einen Abschlussbericht vor (vgl. die Kanzlei-Info v. 26.05.2003).
Ergebnis: "Gefunden wurden insgesamt 125 Einzelfälle in zehn Programmen, bei denen der Verdacht auf einen Verstoß gegen das Verbot der Werbung für Pornographie besteht – dies insbesondere durch die Bewerbung von Sex-Seiten im Internet. In 26 Fällen wurden mögliche Verstöße gegen das Pornographieverbot festgestellt. In wenigen Fällen ergab die Prüfung mögliche Verstöße gegen das Werbeverbot für Prostitution. Ebenfalls evaluiert wurden einige Spots, die gegen die Werbebestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages (Trennung von Werbung und Programm, Werbeumfang, Sponsoringvorschriften) verstoßen haben könnten."
Nun weist die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz darauf hin, dass aufgrund der Appelle der Landesmedienanstalten viele Fernseh-Anbieter freiwillig auf Art und Umfang solcher Ausstrahlungen zukünftig verzichten oder diese erheblich einschränken.