Die Kanzlei-Infos hatten in der Vergangenheit schon über die rechtlichen Probleme des Anonymizer-Dienst AN.ON (http://anon.inf.tu-dresden.de) berichtet, vgl. die Kanzlei-Info v. 19.08.2003.
Aufgrund einer richterlichen Verfügung musste der Anonymizer-Dienst AN.ON zeitweilig seinen Anonymisierungs-Leistungen einschränken. Darauf hin wurde Beschwerde eingelegt. Das LG Frankfurt (Az.: 5/6 Qs 47/03) ordnete Ende August an, den richterlichen Beschluss vorübergehend auszusetzen.
Daraufhin hat das Bundeskriminalamt am 26. August 2003 vor dem AG Frankfurt a.M. einen Durchsuchungsbeschluss hinsichtlich der AN.ON-Räume erwirkt. Im Zuge dieses Verfahrens wurden auch die betreffenden Datensätze von der Polizei beschlagnahmt.
In einer ausführlichen Stellungnahme berichtet das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutzrecht Schleswig-Holstein (ULD) über die aktuellen Ereignisse.
An den Vorkommnissen ist juristisch vor allem interessant, ob die BKA-Maßnahmen nicht eine bewußte Umgehung der aufschiebenden Entscheidung des LG Frankfurt a.M. sind. Schon an der ursprünglichen Entscheidung des AG Frankfurt a.M. bestehen erhebliche rechtliche Bedenken, vgl. die Kanzlei-Info v. 19.08.2003.