Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
<aa href="http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agberlinwedding010903.htm" target="_blank">Urteil des AG Gelsenkirchen v. 19.08.2003 - Az.: 14 C 38/03
(Leitsätze:)
1. Es obliegt dem Netz-Betreiber konkret darzulegen und nachzuweisen, dass der Nutzer die Mehrwertdienste-Verbindung wirklich in Anspruch genommen hat.
2. Eine allgemeine Darstellung, was alles mittels einer Mehrwertdienste-Nummer abrechenbar ist, reicht hierfür nicht aus. Auch ein allgemeiner Beweisantritt mittels Sachverständigengutachten ist unzulässig, da er derartig pauschal ist, dass ein entsprechendes Nachgehen nur zu einer Ausforschung führen würde
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/aggelsenkirchen190803.htm
Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter http://www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr.