Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG München: Anforderungen an das Web-Impressum

Das OLG München (Urt. v. 11.09.2003 - Az.: 29 U 2681/03) hatte darüber zu entscheiden, ob ein Verstoß gegen die Web-Impressumspflicht nach § 6 TDG vorliegt, wenn die Anbieterkennzeichnung erst nach Anklicken von zwei Links erreichbar ist.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (http://www.wettbewerbszentrale.de) war der Ansicht, hier lege ein solcher Verstoß vor und hatte den Webseiten-Betreiber abgemahnt.

Die Müncher Richter waren da anderer Meinung: Die nach § 6 TDG erforderliche leichte Erkennbarkeit, unmittelbare Erreichbarkeit und stetige Verfügbarkeit sei auch dann gegeben, wenn für den Nutzer das Impressum erst nach zweimaligem Anklicken von Links einsehbar ist.

Das OLG Hamburg (Beschl. v. 20.11.2002 - Az.: 5 W 80/02 = http://www.jurpc.de/rechtspr/20030079.htm) ist da leicht anderer Ansicht: Die Hamburger Richter sehen die Impressumspflicht schon dann verletzt, wenn sie unter einem nicht eindeutigen Oberbegriff geführt wird und/oder der Oberbegriff nicht ohne vorheriges Scrollen vollständig lesbar ist.

Vgl. ausführlich zum Impressum und den rechtlichen Anforderungen die Rechts-FAQ: Recht der Neuen Medien von RA Dr. Bahr.

Rechts-News durch­suchen

13. Juni 2025
Ein Facebook-Nutzer erhält keinen DSGVO-Schadensersatz, wenn er den Zeitpunkt des Datenabgriffs nicht sicher beweisen kann.
ganzen Text lesen
13. Juni 2025
Private Blogger müssen journalistische Sorgfaltspflichten wahren, wenn sie wie professionelle Medien auftreten.
ganzen Text lesen
11. Juni 2025
Heimliche Aufnahmen in der Wohnung sind nur strafbar, wenn sie konkret den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen.
ganzen Text lesen
11. Juni 2025
Ein Energieversorger darf mit „klimaneutralem Gas“ werben, wenn er klar auf eine 100 % CO₂-Kompensation hinweist.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen