Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

Selbstverpflichtung der ARD: Rückzug aus dem Internet

Wie der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) berichtet, hat sich die ARD im Zuge einer Selbstverpflichtung bereit erklärt, insbesondere ihre Online-Aktivitäten einzuschränken, vgl. dazu die ausführliche Meldung des BDZV.

Dies soll insb. die Lokalberichterstattung, die Chat-Angebote sowie die Verlinkungen auf kommerzielle Angebote betreffen.

In der Vergangenheit war es immer wieder zu rechtlichen Beanstandungen der Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten gekommen. So verstieß das ZDF nach Ansicht des Leipziger Rechtsprofessor Christoph Degenhart mit seinen Webseiten gegen geltendes Recht, vgl. dazu die Kanzlei-Info v. 05.08.2003.

Siehe zum Verbot der redaktionellen Werbung auch den Artikel von RA Dr. Bahr: Worauf Journalisten bei ihrem Online-Auftritt achten müssen: Mit einem Bein im Knast.

Rechts-News durch­suchen

12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Ein Telekommunikationsanbieter darf Kündigungs- und Portierungsaufträge von Neukunden weiterleiten, sofern ein wirksamer Vertrag vorliegt.
ganzen Text lesen
11. August 2026
Wer Lebensmittel online bestellt, muss das Ursprungsland nicht zwingend bereits beim Klick auf „Kaufen” kennen. Es reicht aus, wenn die Angabe im…
ganzen Text lesen
10. August 2026
Eine Restaurantbesucherin durfte ihren Dackel-Vorfall mit Mäuseköder öffentlich als "massives Sicherheitsversagen" bezeichnen.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen