Eine neue Abmahnwelle über angebliche Patentverletzungen machte diese Tage die Runde.
Die Patentverletzung erfolge - so der Abmahner - im jeweils genutzten Domain-Namen, denn der Domain-Inhaber benutze als .de-Adresse de eine Kombination aus einem Gattungsbegriff und einem Kfz-Kennzeichen, also z.B. "rechtsanwalt-hh.de".
Eine ausgezeichnete Zusammenfassung - auch der juristischen Aspekte - findet sich bei intern.de unter http://www.intern.de/news/4885.html. Siehe hierzu auch die Heise-News v. 17.10.2003.
Zur rechtlichen Bewertung solcher Patente siehe die Ausführungen von Lenz unter http://k.lenz.name/LB/d/archives/000662.html.
Inzwischen hat selbst der mit den Abmahnungen beauftragte Rechtsanwalt erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnungen bekommen und das Mandat niedergelegt.