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RegTP: 0190/0900 für Call-by-Call ab 01.12.2003 verboten

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) teilt in einer aktuellen Pressemitteilung mit, dass ab Dezember 2003 keine 0190 / 0900-Rufnummern mehr für Call-by-Call-Dienste benutzt werden dürfen.

Die Entscheidung der RegTP sorgt vor allem gegenüber dem Verbraucher für Klarheit und Transparenz. Denn zukünftig werden über 0190/0900-Nummern nur noch die "klassischen" Premium-Rate-Dienste angeboten, während Call-by-call-Angebote ausschließlich über die Vorwahlen 010xxx erreichbar sein werden.

Die aktuelle Entscheidung betrifft somit nicht die Mehrwertdienste wie z.T. fälschlich in der Presse berichtet wurde, sondern ausschließlich den Bereich des Call-by-Call.

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