Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Köln: Kein Urheberrechtsschutz für MAOAM-Werbung

Das OLG Hamm (Urt. v. 28.11.2003) hat entschieden, dass der bekannte Werb-Slogan "Wollt ihr...?“ – „Nein!“ – Wollt ihr...? – „Nein!“ – „Was wollt ihr denn?“ – „MA – O – AM!“" nicht urheberrechtlich geschützt ist.

Das Gericht war der Ansicht, es handle sich um kein Sprachwerk iSd. § 2 Abs.1 Nr.1 UrhG. Die einfache, aus drei Fragen und drei Antworten bestehende Grundkonzeption habe nicht die erforderliche „Schöpfungshöhe“ für die Annahme eines Urheberrechtsschutzes nach § 2 Abs.2 UrhG.

Vgl. dazu auch die Pressemitteilung (PDF, 60 KB).

Vgl. dazu auch die Rechts-FAQ von RA Dr. Bahr: Urheberrecht. Und die Rechts-FAQ zum Neuen Urheberrecht.

Rechts-News durch­suchen

09. September 2026
Betreiber von Seniorenwohnheimen müssen für die Weiterleitung von Rundfunkprogrammen keine Urheberrechtsvergütung zahlen.
ganzen Text lesen
08. September 2026
Zwei Sekunden gesampelte Rhythmussequenz können als künstlerisches Pastiche genutzt werden.
ganzen Text lesen
07. September 2026
Wer Beschäftigte ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage per Kamera überwacht, muss damit rechnen, dass die Datenschutzaufsichtsbehörde gleichzeitig…
ganzen Text lesen
01. September 2026
Wer Fotos ohne gesicherte Rechte nutzt, haftet für den entstandenen Schaden, selbst wenn der Lieferant die Nutzung zugesichert hat.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen