Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) berichtet darüber, dass der Mobilfunkanbieter Vodafone Anfang Oktober 2003 einen neuen Service "SMS-Benachrichtung" eingeführt hat (HTML-Seite hier; Real-Audio-Datei hier).
Hat ein Vodafone-Kunde sein Handy ausgeschaltet und seine Mailbox deaktiviert, wird er per SMS über alle eingehenden Anrufe von Vodafone informiert, sobald das Telefon wieder einschaltet. In der erhaltenen SMS wird die Telefonnummer des Anrufers, das Datum und die genaue Uhrzeit mitgeteilt. Diese Leistung ist für den Vodafone-Kunden kostenlos, vielmehr zahlt der Anrufer. Und zwar eine Gebühreneinheit, idR. also 1 Minute.
Jedoch wird der Anrufer nicht über diese Tatsache informiert. Er hört lediglich die siebensekündige Ansage „Der Vodafone-Teilnehmer ist zur Zeit nicht erreichbar, wird aber per SMS informiert."
Es dürfte außerordentlich fragwürdig sein, ob hier ein wirksamer Vertrag zwischen Anrufer und Vodafone zustande gekommen ist. Hiergehen spricht vor allem der fehlende Rechtsbindungswille des Anrufers. Denn er weiß nicht, dass es sich um eine kostenpflichtige Dienstleistung handelt, weder dem Grunde noch der Höhe nach.
Auch aus der Tatsache, dass der Anrufer ja eigentlich einen Rechtsbindungswillen hinsichtlich des Zustandekommens der Verbindung hat, lässt sich nicht der Wille entnehmen, ebenfalls die SMS-Benachrichtigung zu beauftragen. Denn dafür sind die Leistungen zu unterschiedlich, als dass ein genereller Geschäftswille hierfür angenommen werden könnte.