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Gesetzesentwurf über Finanz-Fernabsatzverträge

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften über Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen beschlossen. Der Entwurf ist hier downloadbar (PDF, 253 KB).

Kerninhalt der Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen sind umfassende Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher (Artikel 3 bis 5 der Richtlinie) sowie ein Widerrufsrecht (Artikel 6). Das deutsche Zivilrecht, insbesondere das Recht über Fernabsatzverträge in §§ 312b ff. BGB, setzt derzeit die allgemeine Fernabsatzrichtlinie um und nimmt daher – jener Richtlinie folgend – Finanzdienstleistungen aus. Deshalb besteht Anpassungsbedarf.

Die Richtlinie beauftragt weiter die Mitgliedstaaten, außergerichtliche Streitbeilegung zu fördern (Artikel 14). Auch hier enthält das deutsche Recht noch keine entsprechenden Regelungen.

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