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LG München: Verbot für S.A.D.-Kopiersoftware

Der Kopiersoftware-Herstellers S.A.D. ist schon der Vergangenheit aufgrund seiner Aktivitäten gegen die Regelungen des neuen, zum 13.09.2003 in Kraft getretenen Urheberrechts aufgefallen, vgl. die Kanzlei-Info v. 09.10.2003.

So hat die Firma zum einen ein aktuelles Rechtsgutachten (PDF - 1,5 MB) bei Prof. Dr. Bernd Holznagel in Auftrag gegeben, das zu dem Ergebnis kommt, dass § 95 a UrhG verfassungswidrig ist.

Verboten ist nach § 95a UrhG eine private oder sonstige Kopie herzustellen, die nur unter Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen möglich ist. Vgl. ausführlich zum neuen Urheberrecht unsere Rechts-FAQ: Neues Urheberrecht.

Zum anderen hat das Unternehmen die Webseite "Copy is Right" initiiert.

Seit kurzem bietet S.A.D. einen Patch für seine Kopier-Software an, der es laut Hersteller-Angaben ermöglicht "bis zu 3 Privatkopien kopiergeschützter Medien zu erstellen." Das Unternehmen beruft sich dabei insbesondere auf das Gutachten von Holznagel und stellt damit die Reichweite des neuen § 95 a UrhG in Frage, vgl. die Kanzlei-Info v. 06.01.2004.

Nun berichtet die IFPI in einer aktuellen Nachricht, dass sie gegen die Fa. S.A.D. vor dem LG München eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, die es untersagt, den entsprechenden Patch anzubieten.

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