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AG Borken: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Borken vom 14.08.2003 - Az.: 12 C 130/03

(Leitsätze:)
1. Anscheinsbeweis der Richtigkeit des technischen Verbindungsaufbaus wird durch die vage und unbestimmte Möglichkeit des ungewollten Verbindungsaufbaus nicht erschüttert.

2. Nichtanwahl von 0190-Rufnummern über längere Zeit läßt nicht den Schluß zu, daß solche Verbindungen mit hoher Wahrscheinlichkeit jetzt nicht gewählt worden sind.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agborken14082003.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.

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