Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:
Urteil des AG Borken vom 14.08.2003 - Az.: 12 C 130/03
(Leitsätze:)
1. Anscheinsbeweis der Richtigkeit des technischen Verbindungsaufbaus wird durch die vage und unbestimmte Möglichkeit des ungewollten Verbindungsaufbaus nicht erschüttert.
2. Nichtanwahl von 0190-Rufnummern über längere Zeit läßt nicht den Schluß zu, daß solche Verbindungen mit hoher Wahrscheinlichkeit jetzt nicht gewählt worden sind.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agborken14082003.htm
Hinweis:
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