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AG Warendorf: Neues 0190-Dialer-Urteil

Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik:

Urteil des AG Warendorf vom 22.01.2004 - Az.: 5 C 637/0

(Leitsätze:)
1. Der Netzbetreiber ist in vollem Umfang beweispflichtig für das Zustandekommen des Vertrages.

2. Die Tatsachen, dass eine Verbindung technisch hergestellt wurde, ist kein Anscheinsbeweis dafür, dass diese Verbindung durch eine willentliche Handlung zu Stande zustande gekommen ist.

3. Gemäß § 241 a Abs. 3 BGB kann ein Anspruch durch Erbringung unbestellter Leistungen nicht begründet werden. Dies gilt auch für Mehrwertdienstleistungen aufgrund einer Internetverbindung, die mittels eines ohne ausdrücklichen Willen des Computerbetreibers installierten Dialers hergestellt worden ist.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agwarendorf22012004.htm

Hinweis:
Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie auf unserem Internet-Portal www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen.

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