News.com berichtet in einem aktuellen Artikel, dass die Welthandelsorganisation (WTO) entschieden hat, dass das Verbot von Online-Casinos in den USA gegen Internationales Handelsrecht verstößt.
Die Inselstaaten Antigua and Barbuda hatten im März letzten Jahres den Fall vor die WTO gebracht (Fall DS285; der bisherige Verlauf ist hier einsehbar).
Beide Staaten sahen das amerikanische Verbot, dass Nicht-Amerikaner keine Online-Casinos in den USA betreiben dürfen, als Verstoß gegen die General Agreement on Trade in Services (GATS) an:
"It is my Government's understanding that the cumulative impact of the Federal and State measures of the type listed in the Annex to this request is that the supply of gambling and betting services from another WTO Member (such as Antigua and Barbuda) to the United States on a crossborder basis is considered unlawful under United States law.
These measures and their application may, therefore, constitute an infringement of the obligations of the United States of America under the GATS (...)."
Die WTO hat nun der Ansicht der Inselstaaten zugestimmt und die US-Regeln als Verstoß gegen die GATS-Regeln gewertet.
Die zugrundeliegende Problematik ist auch in Europa nicht unbekannt. In Deutschland bedürfen Glücksspiele - und somit auch Online-Casinos - einer deutschen staatlichen Genehmigung.
Vor kurzem hat der EuGH (Urteil vom 6. November 2003 - Az.: C-101/01) entschieden, dass dieses Erfordernis der jeweiligen nationalen Genehmigung Inhaber von Glücksspiellizenzen anderer EU-Staaten unangemessen benachteiligt. Es stellt eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs dar.
Ein Glücksspiel sei national zuzulassen, wenn die Genehmigung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erteilt wurde. Vgl. dazu auch den Artikel von RA Dr. Bahr: "Glücksspiele: Grundlegende Änderung der Rechtsprechung".
Damit würde eine Glücksspiellizenz aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Deutschland theoretisch auch ausreichen. Juristisch ist dies aber auf nationaler Ebene noch ungeklärt.
So hat beispielsweise das Innenministerium Nordrhein-Westfalen verlauten lassen, es halte an der deutschen Genehmigungsbedürftigkeit fest.
Gleicher Ansicht sind das BayObLG (Beschl. v. 26.11.2003 - 5 St RR 289/03 = Kanzlei-Info v. 21.01.2004), VG Arnsberg (Beschl.v. 17.11.2003 - Az.: 1 L 1646/03 = Kanzlei-Info v. 16.02.2004) und das VG Stade (Beschl. v. 27.11.2003 - Az.: 6 B 1674/03 = Kanzlei-Info v. 27.01.2004).
Der Hessische VGH (Beschl. v. 09.02.2004 - Az.: 11 TG 3060/03), das AG Heidenheim (Beschl. v. 01.12.2003 - Az.: 3 Ds 424/03) und das LG München (Beschl. v. 27. Oktober 2003 - Az.: 5 Qs 41/2003) dagegen sind der Ansicht, eine ausländische EU-Genehmigung reiche aus.