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BITKOM kritisiert Vorschlag für Drucker-Urheberrechtsabgabe

Der Streit um Urheberrechtsabgabe auf digitale Medien geht in eine weitere Runde.

Im Herbst letzten Jahres hatte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) mit der Zentrale für private Überspielungsrechte (ZPÜ) einen Gesamtvertrag für DVD-Brenner abgeschlossen, vgl. die Kanzlei-Info v. 12.08.2003. Ende November hatte schließlich die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) Fujitsu Siemens wegen nicht geleisteter Abgaben auf Personalcomputer (PC) verklagt, vgl. die Kanzlei-Info v. 20.11.2003.

Siehe insgesamt zu dem Problem der Urheberrechtsabgaben auf digitale Medien auch die Studie der Business Software Alliance, vgl. die Kanzlei-Info v. 14.09.2003.

Nun hat die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes einen Vorschlag für Urheberrechtsabgaben auf Drucker gemacht, die derartige Geräte mit einer Abgabe zwischen 8,- und zu 70,- EUR (abhängig von der Druckgeschwindigkeit) belasten würde.

BITKOM kritisiert in einer aktuellen Stellungnahme diesen Vergleichsvorschlag als absolut inakzeptabel:

„Die Abgabe ist in der Sache nicht gerechtfertigt und in der Höhe nicht tragbar“, stellt Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM, fest. „Eine Abgabenlast in dieser Höhe ist angesichts des massiven Preiswettbewerbs wirtschaftlich nicht vertretbar“.

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