Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG München: Domain-Konnektierung = geschäftlicher Verkehr ?

Das LG München (Urt. v. 18. März 2004 - Az.: 17HK 0 16815/03) hatte zu entscheiden, ob eine Person, die eine Domain beantragt und konnektiert bekommt, die Webseite aber noch mit keinerlei Inhalte füllt, sich schon automatisch im geschäftlichen Verkehr bewegt.

Diese Frage ist insbesondere deswegen relevant, weil nur "im geschäftlichen Verkehr" markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Ansprüche zum Tragen kommen. Bei reinen Privatpersonen greifen diese Normen dagegen nicht.

Im vorliegenden Fall hatte war unter der Domain bis Februar 2004 keine Website adressiert, sondern es tauchte lediglich der Hinweis auf, dass die Homepage soeben freigeschaltet worden sei. Seit Februar fand sich unter der Domain ein Diskussionsforum über die Bedeutung von erotischen Unterhaltungsangeboten.

Das LG München lehnte hier das Merkmal des geschäftlichen Verkehrs ab, da nicht erkennbar sei, dass der Domain-Inhaber die Seite jemals kommerziell habe benutzen wollen. Dann schieden auch Ansprüche aus UWG und MarkenG aus.

Die Münchener Richter lehnten ebenfalls namensrechtliche Ansprüche aus § 12 BGB ab:

"Solange der Beklagte die Domain lediglich reserviert gehalten hat, hatte die Domain nicht einmal eine Adressfunktion, so dass eine Namensanmaßung i.S.d. § 12 BGB von vornherein ausscheidet."

Damit vertritt das Bayerische LG jedoch eine absolute Mindermeinung, denn erst vor kurzem hatte der BGH (Urt. v. 26.06.2003 - Az.: I ZR 296/00) in der "maxem.de"-Entscheidung das genaue Gegenteil festgestellt.

Rechts-News durch­suchen

12. November 2025
Trotz unwirksamen Coaching-Vertrags wegen fehlender FernUSG-Zulassung erhält die Teilnehmerin kein Geld zurück, da sie die Leistung vollständig…
ganzen Text lesen
12. November 2025
OpenAI muss laut Urteil des LG München I wegen Urheberrechtsverletzungen durch KI-generierte Liedtexte Auskunft geben und Schadensersatz leisten.
ganzen Text lesen
11. November 2025
Instagram-Storys mit Vorher-Nachher-Bildern zu Schönheits-OPs ohne medizinischen Grund dürfen nicht zur Werbung genutzt werden.
ganzen Text lesen
10. November 2025
Ein Online-Attest ohne Arztkontakt rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages wegen schweren Vertrauensbruchs.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen