Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

Wettbewerbszentrale: Jahresbericht 2003

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (Wettbewerbszentrale) hat ihren Jahresbericht 2003 veröffentlicht.

Der Bericht kann hier heruntergeladen werden (PDF, 753 KB).

Die Zusammenfassung auf 37 Seiten ist auch für Nicht-Juristen außerordentlich spannend, zeigt sie doch auf knappem Raum zahlreiche Fälle und Beispiele auf, wie eben nicht geworben oder sich nicht im geschäftlichen Verkehr bewegt werden sollte.

Hervorzuheben sind hier mehrere Bereiche: Werbung gegenüber Minderjährigen (S.25ff.), Allgemeine Geschäftsbedingungen (S. 54ff.) und Internetbereich (S.69ff.).

Wichtig zu wissen ist dabei, dass eine Vielzahl von rechtlichen Auseinandersetzungen sich außergerichtlich erledigt hat, d.h. die Gegenseite hat eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben. Zwar bindet eine solche Erklärung selbstverständlich den Unterzeichnenden, jedoch hat ein solcher Umstand - anders als ein Urteil - nur geringe Aussagekraft. Denn der Unterzeichnende kann eine Unterlassungserklärung aus den unterschiedlichsten Gründen abgegeben haben. Es ist nicht zwingend, dass er automatisch damit die Rechteverletzung eingesteht, sondern nur, dass er sich verpflichtet, dies zukünftig nicht wieder zu tuen.

Es ist daher eine gewisse Vorsicht zu walten, wenn man die aufgelisteten Fälle für allgemeingültig erklären will. In jedem Fall kommt den Sachverhalten aber eine gewisse Indiz-Wirkung zu.

Rechts-News durch­suchen

30. April 2026
Erneut urteilt das OLG Hamm: Wer ein online gekauftes Auto fast ein Jahr nutzt, kann trotz fehlerhaftem Bestellbutton nicht widerrufen, wenn er die…
ganzen Text lesen
29. April 2026
Die Bezeichnung "Apothea Pure" für Nahrungsergänzungsmittel täuscht wegen Apothekenbezugs und Kreuzsymbol über eine Apothekenherkunft.
ganzen Text lesen
28. April 2026
Ein Arzt darf sich online nur dann als "Arzt für Ästhetische Medizin“ bezeichnen, wenn er Facharzt ist oder klarstellt, dass er keine entsprechende…
ganzen Text lesen
28. April 2026
Unternehmen dürfen Stadiontickets nicht gewerblich weiterverkaufen, sonst verlieren sie den Anspruch auf Lieferung und Rückzahlung.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen