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Wettbewerbszentrale: Jahresbericht 2003

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. (Wettbewerbszentrale) hat ihren Jahresbericht 2003 veröffentlicht.

Der Bericht kann hier heruntergeladen werden (PDF, 753 KB).

Die Zusammenfassung auf 37 Seiten ist auch für Nicht-Juristen außerordentlich spannend, zeigt sie doch auf knappem Raum zahlreiche Fälle und Beispiele auf, wie eben nicht geworben oder sich nicht im geschäftlichen Verkehr bewegt werden sollte.

Hervorzuheben sind hier mehrere Bereiche: Werbung gegenüber Minderjährigen (S.25ff.), Allgemeine Geschäftsbedingungen (S. 54ff.) und Internetbereich (S.69ff.).

Wichtig zu wissen ist dabei, dass eine Vielzahl von rechtlichen Auseinandersetzungen sich außergerichtlich erledigt hat, d.h. die Gegenseite hat eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben. Zwar bindet eine solche Erklärung selbstverständlich den Unterzeichnenden, jedoch hat ein solcher Umstand - anders als ein Urteil - nur geringe Aussagekraft. Denn der Unterzeichnende kann eine Unterlassungserklärung aus den unterschiedlichsten Gründen abgegeben haben. Es ist nicht zwingend, dass er automatisch damit die Rechteverletzung eingesteht, sondern nur, dass er sich verpflichtet, dies zukünftig nicht wieder zu tuen.

Es ist daher eine gewisse Vorsicht zu walten, wenn man die aufgelisteten Fälle für allgemeingültig erklären will. In jedem Fall kommt den Sachverhalten aber eine gewisse Indiz-Wirkung zu.

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