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AG Lichtenberg: Vertrags-Anfechtung bei Online-Auktionen

In der letzten Zeit passiert es immer häufiger, dass Internet-Verkäufer aufgrund eines Software-Fehlers Produkte gegen traumhaft niedrige Preise (z.B. 1 Euro für eine Digital-Kamera) anbieten.

In der Rechtsprechung ist umstritten, ob in einem solchen Fall ein Anfechtungsrecht des Verkäufers besteht. Das LG Köln (Urt. v. 16.04.2003 - Az.: 9 S 289/02) hat dies verneint, während das OLG Frankfurt (Urt. v. 20.11.2002 - Az.: 9 U 94/02) und das AG Westerburg (Urt. v. 14.03.2003 - Az.: 21 C 26/03) die Anfechtung bejahten.

Das AG Lichtenberg (Urt. v. 8.06.2004 - Az.: 8 C 57/04) hat sich nun der letzteren Meinung angeschlossen und ebenfalls eine Anfechtung wegen Erklärungsirrtums bejaht. Der softwarebedingte Fehler sei zu vergleichen mit den Fällen des "Versprechens oder des Verschreibens", etwa einem "Verschreiben auf der Preisauszeichnung durch einen Geschäftsangestellten".

Siehe insgesamt zu den Problemen bei Online-Auktionen unsere Rechts-FAQ: "Online-Auktionen und rechtliche Probleme".

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