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UWG-Reform endgültig verabschiedet

Die Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird schon seit längerem vorbereit. Wir haben eigens dazu eine eigene Rechts-FAQ "Fragen zum neuen Wettbewerbsrecht" eingerichtet.

Am 14.05.2004 hatte der Bundesrat schon einmal seine Zustimmung verweigert und den Vermittlungsausschluss angerufen, vgl. die Kanzlei-Info v. 14.05.2004.

Der Vermittlungsausschuss konnte sich jedoch nicht einigen (BT-Drucks. 453/04). Daher lag dem Bundesrat erneut der alte UWG-Entwurf vor, den er wiederum ablehnte.

Die Ablehnung basierte maßgeblich auf zwei Punkten.

Zum einen gehen der Länderkammer die restriktiven Regelungen bei der Telefonwerbung zu weit. Schon bei den Beratungen hatte der Bundesrat sich für ein Opt-Out-Modell, das auch in zahlreichen europäischen Nachbarländern praktiziert wird, stark gemacht: "Wer nicht angerufen werden will, kann dies im Verlauf des Telefonates kundtun, und wird in der Folge nicht mehr angerufen." (BT-Drs. 301/03, S. 8). Grund: "In Zeiten, in denen der Verbraucher nur zögerlich zum Konsum bereit ist, sollten der deutschen Wirtschaft nicht von vornherein Wege zur gezielten Kundenwerbung versperrt werden, die in der restlichen EU zur Praxis gehören." (BT-Drs. 301/03, S. 8)

Zum anderen soll die Regelung der Gewinnabschöpfung vollkommen gestrichen oder zumindest eingeschränkt werden. § 10 UWG-E statuiert ein bislang vollkommen neues, bislang unbekanntes Rechtsinstitut. Bisher gibt es erhebliche Durchsetzungsdefizite bei sog. Streuschäden: D.h. eine Vielzahl von Personen wird zwar durch ein wettbewerbswidrigen Verhalten geschädigt, die Schadenshöhe im Einzelfall ist jedoch gering, so dass sich Betroffene zumeist nicht wehren.

Nun können Verbände, qualifizierte Einrichtungen und IHK/HK den Gewinnabschöpfungsanspruch geltend machen (Prinzip: "Verbrechen darf sich finanziell nicht lohnen"). Der Bundesrat sah eine solche Regelung als absolut praxisuntauglich an und wollte diese streichen.

Mit der Regierungsmehrheit hat die SPD- und Die Grünen-Fraktionen den Einspruch des Bundesrates am 16.06.2004 zurückgewiesen (vgl. das Protokoll der 113. BT-Sitzung).

Somit ist die UWG-Reform nun endgültig verabschiedet und wird demnächst - nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger - in Kraft treten.

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