Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

Markenrecht: EU tritt Madrider Übereinkommen bei

Wie die Europäische Kommission in einer Pressemitteilung erklärt, wird die EU zum 1. Oktober 2004 dem Madrider Markenübereinkommen beitreten.

Daraus ergibt sich folgende rechtliche Konsequenz:

"Mit dem Wirksamwerden des Beitritts am 1. Oktober 2004 können Unternehmen weltweit von den Vorteilen der so genannten Gemeinschaftsmarke profitieren. Durch das System der EU-Gemeinschaftsmarke können Firmen ihre Handelsmarken europaweit mit nur einer einzigen Anmeldung schützen. Damit werden die Verfahren einfacher, die Verwaltung leichter, und die Kosten für die internationalen Schutzrechte sinken.

Sowohl die Anmelder als auch die Inhaber von Gemeinschaftsmarken können jetzt den weitreichenden Schutz ihrer Produktnamen beantragen, indem sie unter dem Madrider Protokoll eine internationale Anmeldung einreichen. Umgekehrt haben die Inhaber internationaler Registrierungen das Recht, den Schutz ihrer Marken unter dem System der Gemeinschaftsmarke zu beantragen."


Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Rechts-News durch­suchen

21. Mai 2026
Ein Händler darf Luxus-Kosmetik nicht im Wühltisch oder in beschädigter Verpackung verkaufen, wenn dies das Markenimage schädigt.
ganzen Text lesen
15. Mai 2026
Der EuG kippt die EUIPO-Entscheidung zu "Obelix"-Marke für Waffen und Sprengstoffe
ganzen Text lesen
07. Mai 2026
Das Wort "Steuerkiller“ bleibt für Steuerdienste als Marke ungeschützt, weil es nur die Senkung von Steuern verspricht und damit nicht die notwendige…
ganzen Text lesen
04. Mai 2026
Webinar mit RA Dr. Bahr "Update 2026: Werbeeinwilligungen nach DSGVO und UWG" am 16.06.2026
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen