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Markenrecht: EU tritt Madrider Übereinkommen bei

Wie die Europäische Kommission in einer Pressemitteilung erklärt, wird die EU zum 1. Oktober 2004 dem Madrider Markenübereinkommen beitreten.

Daraus ergibt sich folgende rechtliche Konsequenz:

"Mit dem Wirksamwerden des Beitritts am 1. Oktober 2004 können Unternehmen weltweit von den Vorteilen der so genannten Gemeinschaftsmarke profitieren. Durch das System der EU-Gemeinschaftsmarke können Firmen ihre Handelsmarken europaweit mit nur einer einzigen Anmeldung schützen. Damit werden die Verfahren einfacher, die Verwaltung leichter, und die Kosten für die internationalen Schutzrechte sinken.

Sowohl die Anmelder als auch die Inhaber von Gemeinschaftsmarken können jetzt den weitreichenden Schutz ihrer Produktnamen beantragen, indem sie unter dem Madrider Protokoll eine internationale Anmeldung einreichen. Umgekehrt haben die Inhaber internationaler Registrierungen das Recht, den Schutz ihrer Marken unter dem System der Gemeinschaftsmarke zu beantragen."


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