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AG Kiel: Abmahnungs-Missbrauch-Urteil rechtskräftig

Vor kurzem hatte das AG Kiel (Urt. v. 18. Februar 2004 - Az.: 113 C 278/03) entschieden, dass große Wirtschafts-Unternehmen von einem potentiellen Rechteverletzer keine Abmahnkosten verlangen können, da Firmen in dieser Größenordnung über eine eigene Rechtsabteilung verfügten und es aufgrund der Überschaubarkeit des Sachverhalt auch keines externen Anwaltes bedurfte. Vgl. die Kanzlei-Info v. 17.05.2004.

Siehe dazu auch den Bericht im Focus.

Die unterlegene Anwaltsseite hat nun ihre ursprünglich eingelegte Berufung zurückgezogen. Damit ist die Entscheidung des AG Kiel ab sofort rechtskräftig.

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