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LG Hamburg: DTAG-Werbe-Spot mit Jauch rechtswidrig

Nache einer Pressemitteilung der Tele2 AG hat das LG Hamburg gegen die Deutsche Telekom AG (DTAG) eine einstweilige Verfügung erlassen.

Darin wird der DTAG verboten, ihren aktuellen Werbe-Spot mit Günther Jauch weiterhin auszustrahlen.

Dies sei deswegen geschehen, so Tele2, weil der bekannte Moderator in der Werbung behaupte, bei dem Angebot der DTAG das ganze Wochenende für 0,- EUR telefonieren zu können, dabei aber verschweige, dass hierdurch höhere Grundgebühren entstünden. Es handle sich somit um eine Irreführung des Verbrauchers.

Ganz offensichtlich wurde die einstweilige Verfügung - wie in Wettbewerbssachen üblich - ohne Anhörung der Gegenseite erlassen und ist daher nicht rechtskräftig. Die DTAG kann gegen den Beschluss des LG Hamburg Widerspruch einlegen. In einem solchen Fall kommt es dann zu einer mündlichen Gerichtsverhandlung.

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