Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

KG Berlin: "Weltmarktführer für..." irreführend

Das KG Berlin (Beschl. v. 04.06.2004 - Az.: 5 W 76/04) hat entschieden, dass die Werbung "Vertrauen Sie der Nr. 1 - X ist Weltmarktführer der Webhosting-Unternehmen auf Y -Technologie!“ irreführend iSd. § 5 UWG (= § 3 UWG a.F.) ist:

"Die Werbeaussage der Antragsgegnerin ist (...) irreführend, denn sie bezieht sich auf einen Teilmarkt („Webhosting-Unternehmen auf S -Technologie“), der nach dem glaubhaft gemachten Vortrag der Antragstellerin tatsächlich für die angesprochenen Interessenten (an der Einrichtung einer Internetpräsenz oder der Anmietung von Serverkapazität) nicht besteht."

Und weiter:

"Wer behauptet, der „Marktführer“ oder die „Nr. 1“ zu sein, stellt sich damit an die Spitze des Marktes und behauptet mittelbar, sich im Leistungswettbewerb auf dem Markt durchgesetzt zu haben. Damit verbindet der Verkehr regelmäßig die Vorstellung eines besonders kompetenten und leistungsfähigen Unternehmens.

An einer Durchsetzungsfähigkeit in einem Markt fehlt es aber, wenn ein solcher nicht besteht, und zwar auch nicht als abgrenzbarer Teilmarkt für relevante besondere Gruppen (...). Soweit einzelne individuelle Merkmale der Anbieter aus der Sicht der Kunden und nach deren Bedürfnissen keine maßgebliche Bedeutung dahin haben, dass nur ein (...) Anbieter überhaupt die gewünschte Leistung anbieten, folgt aus einer Dominanz innerhalb des so bestimmten Anbieterkreises keine relevante Leistungs- und Durchsetzungsfähigkeit."


Bezieht sich somit die Titulierung auf einen Bereich, der so in Wahrheit gar nicht existiert, ist dies irreführend, da der Kunde dadurch über die näheren Umstände getäuscht wird.

Rechts-News durch­suchen

14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen
13. August 2026
Nach einer Verschmelzung haftet der Rechtsnachfolger nicht für alte Verstöße des untergegangenen Unternehmens, wenn keine konkrete Wiederholungsgefahr…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Ein Telekommunikationsanbieter darf Kündigungs- und Portierungsaufträge von Neukunden weiterleiten, sofern ein wirksamer Vertrag vorliegt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen