Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BGH: Verstoß gegen RBerG ist Wettbewerbswidrigkeit

Der BGH (Urt. v. 11.11.2004 - Az.: I ZR 182/02) hat entschieden, dass ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) eine unlautere, wettbewerbswidrige Handlung und damit grundsätzlich abmahnfähig ist.

In der konkreten Entscheidung hat der BGH zwar letzten keinen Verstoß erkennen können, jedoch hat er zuvor die klare Aussage getroffen, dass Art. 1 § 1 RBerG zu den Vorschriften i.S. des § 4 Nr. 11 UWG zähle, die dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer, insbesondere der Verbraucher, das Marktverhalten zu regeln.

Auf Ebene der Oberlandesgerichte wurde hier bislang z.T. anders entschieden und eine Wettbewerbswidrigkeit abgelehnt. Dies dürfte nun der Vergangenheit angehören.

Das RBerG ist schon seit jeher Gegenstand kontroverser Diskussion, insbesondere wegen seiner zeitgeschichtlicher Entstehungsgeschichte. Vgl. dazu die weiterführenden Infos auf Rechtsberatungsgesetz.info und Jurawiki. Erst vor kurzem hat das BVerfG entschieden, dass das Gesetz restriktiv auszulegen ist, vgl. die Kanzlei-Infos v. 06.08.2004.

Durch das aktuelle Urteil des BGH gilt es für Foren- und sonstige Online-Plattformen-Betreiber noch sorgsamer darauf zu achten, dass das RBerG durch ihre Nutzer eingehalten wird. Denn es ist vermuten, dass Trittbrettfahrer die Entscheidung als Vorwand nutzen werden, um wieder einmal rechtsmißbräuchliche Massenabmahnungen zu versenden.

Rechts-News durch­suchen

12. August 2026
Wer online gezielt ein Tesla-Auto kauft, den Preis kennt und das Fahrzeug jahrelang nutzt, kann sich nicht nachträglich auf einen falsch beschrifteten…
ganzen Text lesen
12. August 2026
Ein Telekommunikationsanbieter darf Kündigungs- und Portierungsaufträge von Neukunden weiterleiten, sofern ein wirksamer Vertrag vorliegt.
ganzen Text lesen
11. August 2026
Wer Lebensmittel online bestellt, muss das Ursprungsland nicht zwingend bereits beim Klick auf „Kaufen” kennen. Es reicht aus, wenn die Angabe im…
ganzen Text lesen
10. August 2026
Ein Bewertungsportal darf die Zahl der gelöschten Bewertungen anzeigen, auch wenn diese Angabe leicht ungenau ist.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen